Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Austausch fossiler Heizungen gegen hocheffiziente Wärmepumpen im Jahr 2026 mit Rekordsummen. Über das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) können private Eigentümer Zuschüsse von bis zu 70 % beantragen. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Boni zusammensetzen und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Die Förderbausteine im Überblick
Die Gesamtförderung von bis zu 70 % setzt sich aus verschiedenen Boni zusammen, die miteinander kombiniert werden können:
1. Die Grundförderung (30 %)
Jeder private Hauseigentümer (selbstnutzend oder Vermieter), der eine funktionierende Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält einen Basis-Zuschuss von 30 %.
2. Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)
Einen Extra-Zuschuss von 20 % gibt es für den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Wichtig: Dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
3. Der Einkommens-Bonus (30 %)
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr gewährt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 30 %.
4. Der Effizienz-Bonus (5 %)
Wird gewährt, wenn die neue Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt ODER ein natürliches Kältemittel (wie Propan R290) einsetzt. Da fast alle modernen Luft-Wasser-Wärmepumpen heute mit Propan betrieben werden, erhalten Sie diese 5 % in den meisten Fällen automatisch.
Gedeckelte Höchstgrenzen
Die maximale Förderung ist prozentual auf 70 % und summenmäßig auf maximal 30.000 € förderfähige Gesamtkosten für das erste Einfamilienhaus begrenzt. Das bedeutet:
Der maximale staatliche Zuschuss beträgt exakt 21.000 € (70 % von 30.000 €).
Kosten, die über 30.000 € hinausgehen, müssen komplett selbst getragen oder über den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) finanziert werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Zuschuss
- Fachbetrieb beauftragen: Lassen Sie sich Angebote erstellen und schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, dass er erst bei Zusage der KfW-Förderung gültig wird ("aufschiebende Bedingung").
- Registrieren im KfW-Portal: Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf der Plattform "Meine KfW" (kfw.de).
- Antrag online stellen: Reichen Sie die Bestätigung des Heizungsbauers (BzA-Nummer) sowie Ihre Nachweise ein.
- Zusage abwarten: Erst nach dem Erhalt der Zusage darf der Einbau final durchgeführt werden.
- Auszahlung beantragen: Nach erfolgtem Einbau lädt der Heizungsbauer die Bestätigung hoch (BnD-Nummer), und die KfW überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.