Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — umgangssprachlich oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet — regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Seit den letzten Reformen gilt eine klare Richtung: Der schrittweise Abschied von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas. Für Hauseigentümer, die eine Heizungsmodernisierung planen, gelten seit 2024 und verschärft ab 2026 klare gesetzliche Pflichten.
Die 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare Energien
Die wichtigste Regelung des GEG besagt:
Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Klassische Öl- und reine Gasheizungen erfüllen diese Anforderung nicht mehr und dürfen nicht mehr neu installiert werden. Wer sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheidet, erfüllt die 65%-Pflicht per Gesetz automatisch und ohne weitere Nachweise.
Kommunale Wärmeplanung bestimmt die Fristen
Die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren-Anteil greift nicht überall sofort, sondern ist an die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch die Städte und Gemeinden gekoppelt:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner): Hier ist die kommunale Wärmeplanung seit dem 30. Juni 2026 flächendeckend verpflichtend. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt beim Einbau einer neuen Heizung die 65%-Pflicht zwingend greift.
- Kleinere Städte und Gemeinden: Hier gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028. Bis dahin dürfen unter bestimmten Auflagen noch klassische Gasheizungen eingebaut werden, sofern diese wasserstofffähig sind und ein verbindlicher Transformationspfad vorliegt.
Betriebsverbot für alte Heizkessel
Unabhängig von einem Defekt müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, nach 30 Jahren Betriebszeit außer Betrieb genommen werden (§ 72 GEG). Ausgenommen von dieser Austauschpflicht sind lediglich Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Besitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.